Kosten und Abrechnung
Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 20 Euro, jede weitere Sitzung beträgt dann 80 Euro pro Sitzung.
Es handelt sich hierbei um eine reine Selbstzahlerpraxis. Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
Die Abrechnung erfolgt in der Regel privat, und in einigen Fällen ist eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Eine Absage von Terminen sollte mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, andernfalls muss ich den Termin in Rechnung stellen.
Für Therapiesitzungen gilt:
Therapieort: In meiner Praxis oder als Online-Sitzung per Zoom
Dauer der Sitzung: 60 – 75 Minuten
Honorar für das Erstgespräch: 20,- €
Sozialtarif (mit Nachweis): 45,- €
Honorar für jede weitere Sitzung: 80,- €
Sie haben die Möglichkeit, nach jeder Sitzung bar vor Ort (gegen Quittung) zu begleichen oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Die Therapiekosten können bei der Einkommenssteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Warum selbst zahlen?
Tatsächlich hat es Vorteile, Therapiestunden selbst zu zahlen! Welche?
Es wird keine „Diagnose“ aktenkundig.
Sensible Daten werden nicht elektronisch gespeichert und auch nicht weitergegeben, sie verlassen niemals die sprichwörtlichen 4 Wände meines Praxisraums.
Es existiert kein starrer, langwieriger Behandlungsplan mit einer vorgeschrieben Anzahl von Therapiestunden, möglichst empfohlen durch den Facharzt.
Sondern:
Die Therapie wird individuell auf Sie, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie ist auch als eine Art Coaching oder Lebensberatung möglich. In bestimmten Lebenssituationen oder von Zeit zu Zeit mögen vielleicht einfach mal ein paar Stunden sinnvoll sein – für Ihre persönliche Entwicklung, ganz unabhängig von einer Facharzt-Diagnose.
Sozialtarif
Mir ist es ein Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zu ermöglichen. Daher biete ich, im Rahmen eines begrenzten Kontingents, einen Sozialtarif für Menschen an, die auf finanzielle Unterstützung (z. B. in Form von Bürgergeld) angewiesen sind, sowie für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ohne eigenes Einkommen und elterliche Unterstützung. Sprechen Sie mich gerne bei Terminvereinbarung darauf an.